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Gewerblicher Händler, der mir als privat verkauft hat.

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  • Gewerblicher Händler, der mir als privat verkauft hat.

    Hallo miteinander.

    Es ist nicht mehr vor dem Handel, aber wüsste nicht, wo ich es sonst unterbringen soll.

    "FÜR BESICHTIGUNGEN UND PROBEFAHRTEN VEREINBAREN SIE BITTE VOR IHRER ANREISE EINEN TERMIN MIT UNSEREM VERKAUFSPERSONAL" stand da, im Inserat bei Autoscout24

    "WIR SIND JEDERZEIT FÜR SIE TELEFONISCH ERREICHBAR, AUCH AM WOCHENENDE "

    "FINANZIERUNG (AUCH OHNE ANZAHLUNG MÖGLICH), INZAHLUNGNAHME VON GEBRAUCHTWAGEN ZU FAIREN PREISEN"

    Und diese Autohändlerbude, die auch die Anschrift und der Ort des Deals war, hat heute noch so 9-10 PKWs in Autoscout drin. Hab' damit eigentlich schon sofort gerochen, dass da irgendwas nicht stimmt, als im Vertrag stand "Privatverkauf: Es ist jegliche Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen.". Also habe ich mir die Karre genau angeschaut, fand auch an die tausend nicht erwähnte Macken, aber das einzige Problem: Wenn ich die Frau gefragt hab' und sie sagte "nein, der Wagen verliert kein Öl", "nein, Rost ist nur am Kotflügel", und ich frag, ob irgendwas fehlt, damit er nochmal durch den Tüv kommt, und die gibt mir so eine Packung Bremsklötze rüber und meint, das wär das einzige, woran es scheitern kann, und nachher findet die A.t.u.-Filiale, an der ich das Auto direkt nach dem Kauf zur Kontrolle geparkt hab, irgendwas, wovon sie sowas von hätte wissen können, habe ich dann trotz Zeugen eigentlich immer noch ein Problem, oder liese sich noch was machen? (Ich habe das Auto noch nicht um- und auch nicht abgemeldet. Ist noch das Nummernschild der Verkäuferin dran, falls das irgendeinen Unterschied macht.)

  • #2
    Frag am besten deine KFZ-Rechtschutz.

    Interessant dürfte die Frage sein, wer als Verkäufer im Vertrag drinnen steht, bzw. unterschrieben hat. Wenn da "Autohaus XYZ Gmbh" oder ähnliches drinnensteht, dürfte(!) der Händler sich nicht auf eine Privatverkaufklausel berufen können.
    Steht da aber die "Anna Maier" drinnen, wirds schwer.

    Letzendlich wird dir diese Frage nur ein Anwalt, respektive Richter, beantworten können und wohl auch entsprechend durchsetzen können.

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    • #3
      hi. danke für die antwort. ich wurde über den tisch gezogen, und komme aus dieser nummer nicht mehr raus. hätte ich eine eigene garage, würde ich mir ein mig schweißgerät und reparaturblech bestellen und mir den schweller slebst reparieren. die werkstatt hätte nur noch mit dem ölverlust zutun, aber pech gehabt. hab keine.

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      • #4
        Zitat von clockzone24
        ich wurde über den tisch gezogen, und komme aus dieser nummer nicht mehr raus.
        Sagt wer?

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